Following post is in German because it is about German law 
BANG!
Wie kann das nur sein. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein freier Grafiker der in der Werbung arbeitet keiner künstlerische Arbeit nachgehe bzw. der Arbeit Gestaltungshöhe fehle [1]
So sei es ein Gewerbe 
Ok. Grad wurde mit einem Beschluss der ganze Beruf des Grafikdesigners zu einem Handwerk erklärt. Einfach so. Und das beste ist, dass sich das Gericht zumaßt so etwas bewerten zu können ohne die Gestaltungshöhe von einem Gutachter, wie vom Kläger gefordert, bewerten zu lassen. Ist klar, dass das Gericht seine Rundmails mit MS-Word Cliparts in Comic Sans verfasst und somit nicht den Unterschied zu einer gestalteten Anzeige sieht.
Teste deine Gestaltungshöhe
Ich werde es wohl nicht schaffen das Gericht zu überzeugen, aber dafür werde ich in 2 Minuten jeden Volldeppen auf der Erde beweisen wie man die künstlerische Gestaltungshöhe in einem Grafikdesign Job nachweißt:
Man nehme einen computerkundigen Menschen, wichtig: nicht Gestalter, und bringe diesem an einem Tag alle wichtigen Funktion einer Gestaltungsapplikation wie Indesign bei. Man gebe diesem Menschen einen aus der Realität entnommenes Briefing für die Gestaltung einer Seite, mit “vorgegebenen Materialien und Formen” und lasse diese Person an der Anzeige werkeln. Was rauskommt ist eine potthässliche Anzeige. Was fehlt? Die vom Gericht so streng geforderte Gestaltungshöhe. Wenn sie nicht erkennen warum auch Anzeigen Werke sind, dann heißt das, dass wir als Gestalter keine Grundlage für den Schutz durch das Urheberrecht genießen dürfen! Eigentlich sind damit alle Agenturen sehr angreifbar.
Geht in die Welt und klaut Anzeigen! 
Was sagt denn die AGD dazu?
Disclaimer
Die vorangehende Text ist mit Ironie und schwarzem Humor versetzt. Bitte entzieht mir nicht die Gestaltungslizenz. Und JA ich habe bewusst drei hässliche Smilies benutzt! Diesem Post fehlt Gestaltungshöhe.
[1] BFH-Beschluss vom 1.6.2006 (IV B 200/04) BStBl. 2006 II S. 709